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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 21. Februar 2012 18:47
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Veröffentlicht am Samstag, 01. Januar 2011 01:00
Ablauf einer Einwanderung - oder wie wird man schwedischer Staatsbürger?
Nachfolgend eine kurze Beschreibung, wie eine Einwanderung als Deutscher oder EU/ESS-Bürger nach Schweden und die anschließende Einbürgerung ablaufen kann. Die Beschreibung ist exemplarisch auf unseren Fall zugeschnitten.
Im Sommer 2006 hatten meine Frau und ich sich dazu entschlossen von Süddeutschland nach Schweden umzuziehen. Wir kauften uns dazu in Schweden ein Haus. Damit hatten wir dann auch eine Adresse in Schweden. Um Grundbesitz in Schweden erwerben zu können, muss man weder seinen Wohnsitz in Schweden haben noch eine schwedische Staatsbürgerschaft besitzen. Auch muss man keine Arbeit nachweisen können.
2010 lebten etwa 27.000 Deutsche in Schweden. Davon hatten im Jahr 2010 knapp 1000 die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten (Quelle: Statistiska Centralbyrån).
Unsere Einwanderung: Nach dem Kauf des Hauses haben wir uns dann bei der nächstgelegenen Steuerbehörde (skatteverk) persönlich vorgestellt, um unsere personnummern zu erhalten. Diese bekamen wir gegen Vorlage unserer deutschen Pässe, der Heiratsurkunde und unsere Geburtsurkunden einige Tage später postwendend an unsere neue schwedische Adresse zugeschickt. Die personnummer ist im personbevis vermerkt. Dieses Dokument kann jederzeit beim skatteverk (Steuerbehörde) bestellt werden.
Wichtig war bei der Steuerbehörde zu betonen, dass wir uns als Einwanderer betrachten und auf jeden Fall länger als ein Jahr in Schweden bleiben möchten. Denn dadurch kamen wir von Anfang an auch in den Genuss der staatlichen, schwedischen Krankenversicherung, obwohl wir in Schweden noch keine Arbeit hatten, denn jeder, der legal dauerhaft - also mindestens ein Jahr - in Schweden wohnt oder dies zur Absicht hat, ist durch das staatliche Gesundheitssystem krankenversichert. Eine monatliche Gebühr oder Abgabe muss man dafür nicht bezahlen. Ein Einkommen ist dazu auch nicht notwendig. Jedenfalls wurde dies bei unserer Einwanderung so gehandhabt. Ausländische Studenten oder Rentner aus dem Ausland müssen sich allerdings selbst versichern.
Mit Erhalt der personnummer, welche man sein Leben lang behält, ist man somit im schwedischen Volksbuch geführt. Diese personnummer ist für fast alle Verwaltungsvorgänge unverzichtbar. Ohne sie kann kein Auto angemeldet oder versichert werden. Ohne sie kann auch kein Privatkonto eröffnet werden oder eine Kontokarte ausgegeben werden. Ohne personnummer existiert der Mensch in Schweden praktisch nicht.
Wie erhält man seine personnummer derzeit? Heute (Februar 2012) erhält der Einwanderer aus EU/ESS-Staaten seine pernsonummer leider nicht mehr so einfach vom skatteverk, wie man dies auf der Seite "Flytta till Sverige" des skatteverk entnehmen kann. Neben der Vorlage des Passes oder des Personalausweises, der Heiratsurkunde und dem Auszug aus dem Geburtenregister sind noch die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht zu beweisen. Dies kann durch einen Arbeitsvertrag oder durch Unterlagen geschehen, die glaubhaft machen eine selbständige Tätigkeit oder selbständige Dienstleistungen anzubieten zu wollen.
Kann man durch einen Rentenbescheid oder durch Kontoauszüge beweisen, genügend finanzielle Mittel für die eigene Versorgung für mindestens ein Jahr zu besitzen, muss man sich selbst krankenversichern. Die Krankenversicherung ist ebenfalls zu belegen. Wer einen Studienplatz in Schweden nachweisen kann, muss sich ebenfalls selbst krankenversichern. Wer eine personnummer erhalten möchte, muss zudem glaubhaft darstellen, mindestens mehr als ein Jahr in Schweden bleiben zu wollen. Die personnummer wird nur an eine schwedische Adresse geschickt.
Einfacher ist es, wenn man zum Beispiel als Lebenspartner zu einem zieht, welcher schon das Aufenthaltsrecht besitzt. Dann muss diese Lebensbeziehung nur nachgewiesen werden, was zum Beispiel durch eine Heiratsurkunde oder eine gemeinsam Wohung erfolgen kann.
ID-kort: Einen Personalausweis nach deutschem Vorbild gibt es nicht. Um sich ausweisen zu können, kann man sich bei seiner Bank eine ID-kort anfertigen lassen. Dazu benötigt man den personbevis mit seiner pernsonnummer und ein Foto von sich, welches sich man von einem Fotografen machen lässt. Der Hintergrund muss nämlich weiß sein. Für die ID-kort benötigt man keine schwedische Staatsbürgerschaft. Etwa drei Wochen dauert es, bis man seinen ID-kort erhält.

Schwedische ID-kort, welche von einer Bank ausgestellt wurde. Sie hat nur in Schweden Gültigkeit.
ID-kort von der Steuerbehörde ausstellen lassen: Nach den neuesten Vorschriften (Stand 2012) kann sich der frisch Eingewanderte bzw. aus dem Ausland zugezogene offenbar die ID-kort nur noch von der Steuerbehörde ausstellen lassen. Um Schwierigkeiten zu umgehen ist der Besitz eines biometrischen Passes des Heimatlandes empfehlenswert (Quelle: Schwedische Steuerbehörde, skatteverket).
Die Registrierung des Aufenthaltsrechts: Ein EU-Bürger benötigt übrigens weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis für Schweden. Nur sollte sich die Person nach spätestens drei Monaten das Aufenthaltsrecht bei der Einwanderungsbehörde (migrationsverket) registrieren lassen. Dieses Recht wird erteilt, wenn sich die Person entsprechen den EU-Richtlinien legal im Land aufhält. Dazu muss man den Nachweis erbringen, dass sich die Person, die Familie oder die Lebensgemeinschaft selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, in dem man zum Beispiel seinen Arbeitsvertrag einschickt. Weitere Informationen findet man beim schwedischen Amt für Einwanderung (migrationsverket).
Das permanente Aufenthaltsrecht (PUR): Hat sich eine Person mit einer Staatangehörigkeit der EU-Staaten nach den EU-Richtlinien 5 Jahre lange legal in Schweden aufgehalten, erhält sie automatisch das permanente Aufenthaltrecht. Damit ist die soziale Absicherung mit der eines schwedischen Staatsbürgers gleichgestellt und es besteht zum Beispiel ein Anspruch auf Sozialhilfe. Diese PUR erlischt nur dann, nachdem man sich zwei Jahre lang ohne Unterbrechung im Ausland aufgehalten hatte.
Mit der PUR ist man noch nicht schwedischer Staatsbürger und kann somit zum Beispiel nicht den schwedischen Reichstag wählen oder Reichstagsabgeordneter werden. Um zum Beispiel Polizist oder Soldat zu werden, ist die schwedische Staatsbürgerschaft ebenfalls Voraussetzung.
Richtlinie 2004/38/EG: Die gesetzlichen Regelungen im vollen Wortlaut zum Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern innerhalb der EU sind unter http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2004_38_eg.html nachzulesen.
Registrierung des permanenten Aufenthaltsrechts: Das permanente Aufenthaltsrecht sollte man sich bei der Einwanderungsbehörde registrieren lassen. Näheres steht wieder auf der Seite der schwedischen Einwanderungsbehörde. Es muss ein Formular ausgefüllt werden und folgende Unterlagen beigefügt werden: personbevis (Auszug aus dem Volksbuch), Kopie des Passes, der Geburts- und Heiratsurkunde, Kopien, die belegen, dass die letzten 5 Jahre ein ausreichendes Einkommen für die Familie oder Lebensgemeinschaft (Ehepartner, Lebenspartner) existierte. Dies kann zum Beispiel über die Steuerbescheide erfolgen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragssteller nach etwa drei Wochen eine schriftliche Bestätigung über das permanente Aufenthaltrecht.
Der Unterschied zwischen PUT und PUR: Vor 2007 erhielten EU-Bürger eine Permanente Aufenthaltsgenehmigung (permanent uppehållstillstånd, PUT). Diese wurde in den Pass von der Einwanderungsbehörde eingeklebt und besaß ein Lichtbild. Ab oder nach 2007 haben EU-Bürger (ESS eingeschlossen) nach 5 Jahren legalem Aufenthalt automatisch das Permanente Aufenthaltsrecht (PUR) erhalten, welches nicht mehr im Pass vermerkt wird. Die PUR kann man sich bei der Einwanderungsbehörde kostenlos schriftlich bestätigen lassen, was zum Beispiel für den Antrag auf die schwedische Staatsbürgerschaft notwendig ist.
Online-Beantragung der schwedischen Staatsbürgerschaft: Mit der Bestätigung des permanenten Aufenthaltsrechts ist der Weg frei, um die schwedische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Seit 2007 behalten übrigens Deutsche ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten. Der Antrag auf die schwedischen Staatsbürgerschaft kann auf der Seite des schwedischen Einwanderungsbehörde (migrationsverket) online erfolgen. Dort ist also online ein Formular auszufüllen. Zusätzlich sind noch pro Antragsteller 1500 Kronen (Stand 2006, umgerechnet etwa 165 Euro) per Internet-Banking zu überweisen. Das ist fast alles. Allerdings muss das Formular noch ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit dem Pass an die Einwanderungsbehörde geschickt werden. Wenn man Glück hat, erhält man nach einer Woche bis vier Wochen seine (deutschen) Pässe mit der Bestätigung zurück, dass man nun schwedischer Staatsbürger ist. Die Bearbeitungszeit kann sich allerdings je nach Nachfrage ändern.
Das ist eigentlich alles. Die Einwanderungsbehörde (migrationsverket) prüft, ob man einen anständigen Lebenswandel hatte. Man darf also keine Einträge im Strafregister haben oder Schuldeinträge (betalningsanmäkningar) beim Gerichtsvollzieher (kronofogden) besitzen. Außerdem erfolgt durch die Sicherheitspolizei eine Überprüfung, ob der Antragsteller ein Sicherheitsrisiko für Schweden darstellen könnte.

Die Einbürgergerungskunde (bevis om svenskt medborgarskap) wird zusammen mit dem Pass seines alten Heimatlandes als Einschreiben (rekommenderat brev) in einem DIN-A4-Umschlag von der Einwanderungsbehörde (migrationsverket) zugestellt und muss auf der Postfiliale abgeholt werden.
Die Zustellung der schwedischen Staatsbürgerschaft-Urkunde: Ein paar Wochen später liegt dann ein Zettel im Briefkasten mit der Aufforderung einen Einschreibebrief bei der Postfiliale abzuholen. Wenn man dann gegen Vorlage seiner ID-kort (oder einer anderen gültigen Legitimation) einen Einschreibebrief im DIN-A4-Format erhält, ist das ein gutes Zeichen. Denn dann ist neben dem (deutschen) Pass höchstwahrscheinlich auch die Einbürgerungsurkunde enthalten (bevis om svenskt medborgarskap). Da unsere Postfiliale in einem Supermarkt liegt, haben wir unsere neue Staatsbürgerschaft zwischen Getränkekisten und Putzmitteln erfahren. Ein paar Tage später sind die neuen Staatsbürger dann auch im Volksbuch als schwedische Staatsbürger eingetragen.

Wer eine schwedische Staatsbürgerschaft erhält, behält seine deutsche Staatsbürgerschaft.
Doppelte Staatsbürgerschaft: Der Einbürgerungsurkunde liegt noch ein Vordruck dabei, welcher darauf hinweist, dass die alte Staatsbürgerschaft weiterhin erhalten bleibt. Deshalb kann auch im alten Heimatland - also Deutschland - konsularischer Schutz vom schwedischen Konsulat nicht erbracht werden. Die Regelung zur doppelten Staatbürgerschaft ist unter http://www.stockholm.diplo.de ... Konsularangelegenheiten.html und http://www.auswaertiges-amt.de ... Doppelstaatsangehoerigkeit.html?nn=383016 nachzulesen.

Schwedischer, biometrischer Reisepass mit dem dem neuen Design aus dem Jahre 2012.
Wie bekomme ich meinen schwedischen Pass? In Schweden herrscht keine Passpflicht. Der Pass wird nur für bestimmte Auslandsreisen benötigt. Er wird von der Passabteilung (passexpeditionen) der schwedischen Polizei (polisen) an schwedische Staatsbürger ausgetstellt. Manche Passabteilungen, welche es übrigens nur in größeren Städten gibt, verlangen eine Voranmeldung, um das Schlangestehen zu vermeiden. Als Ausweis reicht zum Beispiel die ID-kort. Das Passfoto wird an Ort und Stelle gemacht. Bezahlt wird ebenfalls an Ort und Stelle bargeldlos per Kontokarte. Der Pass kostete 2012 350 Kronen. Nach etwa einer Woche ist der Pass abholbereit, was einem per SMS oder E-Mail mitgeteilt wird. Der Pass muss persönlich gegen Vorlage der ID-kort abgeholt werden. Dazu muss kein Termin ausgemacht werden. Die meisten Polizeistationen in den Kleinstädten liefern die Pässe aus. Der Pass hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.